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   LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20   

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LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20 (https://dejure.org/2020,78520)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.04.2020 - 9 T 41/20 (https://dejure.org/2020,78520)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. April 2020 - 9 T 41/20 (https://dejure.org/2020,78520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Dass die Abschiebung bereits für ein bestimmtes Datum durchorganisiert gewesen wäre und die Abschiebungshaft (nur) für wenige Tage über den vorgesehen Abschiebungstermin hinaus aufrecht zu erhalten gewesen wäre, um der beteiligten Behörde einen zeitlichen Puffer für allfällige Verzögerungen einzuräumen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14 -, juris), war und ist nicht ersichtlich.

    Der Haftrichter und folglich auch das Beschwerdegericht in der Beschwerdeinstanz haben sich aber nach dem Stand und dem voraussichtlichen Fortgang der Prüfung der Ausländerbehörde und eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend solche Abschiebungshindernisse zu erkundigen und zu prüfen, ob sich hieraus Zweifel an der Durchführbarkeit der Abschiebung oder der Verhältnismäßigkeit der Haft ergeben (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14 - in juris Rn. 16, zur Frage zur Bewertung familiärer Bindungen; BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 163/15 - in juris Rn 8, zur Frage einer fehlenden oder eingeschränkten Reisefreiheit).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Betreffend die Verlassenspflicht setzt die Anordnung nach § 417 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 5 FamFG einen begründeten Antrag voraus, der Darlegungen enthalten muss, aus welchen Gründen der Betroffene zweifelsfrei ausreisepflichtig ist (BVerfG, 2 BvR 1064/10 in juris Rn 23 f zur Zurückschiebungshaft mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09 -, juris, Rn. 12, 14; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 -, Rn. 12, juris); nur durch eine ausdrückliche Nennung des Bescheides ist hinreichend gewährleistet, dass erkennbar ist, auf welche konkreten Grundlagen die Behörde ihren Antrag stützt, und dass die Übermittlung des Antrages an den Betroffenen dessen Recht auf rechtliches Gehör wahrt.
  • LG Köln, 26.01.2017 - 34 T 242/16
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Das Fehlen einer entsprechenden Protokollierung stellt ein bloßes Versehen dar, rechtfertigt jedoch nicht das Verdikt der Rechtswidrigkeit über die Haftanordnung (vgl. LG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 34 T 242/16 -, Rn. 30, juris).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Denn es sind weder Umstände vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Betroffene - wenn ihm der Haftantrag bereits vor seiner Anhörung durch das Amtsgericht ausgehändigt worden wäre - tatsächliche oder rechtliche Umstände mit der Folge vorgebracht hätte, dass die Haftanordnung nicht ergangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 -, Rn. 9 und 13, juris).
  • BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines kasachischen Staatsangehörigen

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Zwar kann eine zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 2 FamFG erforderliche Aushändigung des Haftantrags nicht angenommen werden, weil eine Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen oder seinen Verfahrensbevollmächtigten spätestens zu Beginn der Anhörung weder im Anhörungsprotokoll noch sonst in der Akte vermerkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13 -Rn. 5, juris).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Mit den Ausführungen des BGH (Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15 -, Rn. 26, juris mwN) verletzen Verfahrensfehler bei der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen § 420 FamFG und damit Art. 104 Abs. 1 GG nur, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betreffen.
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Die Kammer schließt sich schon nicht der Ansicht der Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen und der Ansicht des Landgerichts Köln, Beschluss vom 23.03.2020, 39 T 43/20 (Bl. 178 ff d.A. den gegen den Betroffenen ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.02.2020 betreffend) an, die Annahme einer Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3a Nr. 7 erfordere zwingend - entsprechend der Regelung zur Fluchtgefahr aufgrund eines nicht angezeigten Aufenthaltswechsels gem. § 62 Abs. 3a Nr. 3 AufenthG (entsprechend der Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 a.F. AufenthG: BGH V ZB 16/11, juris Rn. 5; V ZB 36/11, Rn. 10 und V ZB 96/12, juris Rn. 18) - eine vorherige, hier indes nicht erfolgte Belehrung des Ausländers über die möglichen Konsequenzen einer Verstoßes gegen die Meldepflicht.
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Betreffend die Verlassenspflicht setzt die Anordnung nach § 417 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 5 FamFG einen begründeten Antrag voraus, der Darlegungen enthalten muss, aus welchen Gründen der Betroffene zweifelsfrei ausreisepflichtig ist (BVerfG, 2 BvR 1064/10 in juris Rn 23 f zur Zurückschiebungshaft mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09 -, juris, Rn. 12, 14; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 -, Rn. 12, juris); nur durch eine ausdrückliche Nennung des Bescheides ist hinreichend gewährleistet, dass erkennbar ist, auf welche konkreten Grundlagen die Behörde ihren Antrag stützt, und dass die Übermittlung des Antrages an den Betroffenen dessen Recht auf rechtliches Gehör wahrt.
  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Betreffend die Verlassenspflicht setzt die Anordnung nach § 417 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 5 FamFG einen begründeten Antrag voraus, der Darlegungen enthalten muss, aus welchen Gründen der Betroffene zweifelsfrei ausreisepflichtig ist (BVerfG, 2 BvR 1064/10 in juris Rn 23 f zur Zurückschiebungshaft mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09 -, juris, Rn. 12, 14; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 -, Rn. 12, juris); nur durch eine ausdrückliche Nennung des Bescheides ist hinreichend gewährleistet, dass erkennbar ist, auf welche konkreten Grundlagen die Behörde ihren Antrag stützt, und dass die Übermittlung des Antrages an den Betroffenen dessen Recht auf rechtliches Gehör wahrt.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Die Kammer schließt sich schon nicht der Ansicht der Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen und der Ansicht des Landgerichts Köln, Beschluss vom 23.03.2020, 39 T 43/20 (Bl. 178 ff d.A. den gegen den Betroffenen ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.02.2020 betreffend) an, die Annahme einer Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3a Nr. 7 erfordere zwingend - entsprechend der Regelung zur Fluchtgefahr aufgrund eines nicht angezeigten Aufenthaltswechsels gem. § 62 Abs. 3a Nr. 3 AufenthG (entsprechend der Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 a.F. AufenthG: BGH V ZB 16/11, juris Rn. 5; V ZB 36/11, Rn. 10 und V ZB 96/12, juris Rn. 18) - eine vorherige, hier indes nicht erfolgte Belehrung des Ausländers über die möglichen Konsequenzen einer Verstoßes gegen die Meldepflicht.
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 163/15

    Abschiebungshaftsache: Zuständigkeit des Haftrichters für die Prüfung der

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